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Immobilienkauf auf Mallorca (Teil 1)

Der gesamte Prozess des Kaufs einer Immobilie auf Mallorca, vom Zeitpunkt des Angebots bis zur Abholung der Schlüssel für Ihre neue Immobilie, sollte unter Anleitung eines Immobilienmaklers und Anwalts durchgeführt werden.

Zuerst einmal: Holen Sie sich einen Agenten und einen Anwalt!

Es ist unerlässlich, dass Sie diese beiden Personen zur Verfügung haben, um Ihnen Ratschläge zu erteilen, Dokumente zu überprüfen und die Feinheiten des spanischen Kaufprozesses in jedem Schritt des Weges zu erklären. Sie benötigen ihr Fachwissen, um die richtigen Entscheidungen über das Bankgeschäft in Spanien zu treffen, eine Hypothek zu erwerben und die Kosten, Gebühren und Steuern beim Kauf von Immobilien zu verstehen. Sie helfen Ihnen im Verhandlungsprozess und organisieren die Formalitäten und die notwendigen Unterlagen, um sicherzustellen, dass der Prozess korrekt durchgeführt wird.

Der Notar prüft das Grundbuch (registro de la propiedad) auf Änderungen und Belastungen der Immobilie. Dies muss innerhalb von 4 Tagen vor der Unterzeichnung des Dokuments erfolgen. Lassen Sie die Urkunde von Ihrem Anwalt auf Ausweichklauseln prüfen, die den Notar von seinen Pflichten befreien. Der Notar bereitet das Dokument vor, stellt die Zahlung sicher, beglaubigt die Identität der Beteiligten und ist Zeuge der Unterzeichnung des Dokuments. Er kann die Immobilie auch unter dem Namen des neuen Eigentümers im Grundbuch eintragen lassen und Gebühren und Steuern eintreiben.

Immobilienverträge

Zur Zahlung der Anzahlung benötigen Sie einen Kaufvertrag, der von Ihrem Anwalt erstellt und geprüft wird. Die Unterzeichnung dieses Erstvertrags ist im Wesentlichen der erste Schritt beim Kauf einer Immobilie. Wenn Ihnen der Makler einen Standardvertrag zur Verfügung stellt, lassen Sie ihn von Ihrem Anwalt überprüfen.

Es gibt verschiedene Arten von Verträgen:

  • Der normale private Kaufvertrag (contrato privado de compraventa), der sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer bindend ist und eine Anzahlung erfordert.
  • Der Optionsvertrag (contrato de opción de compra) ist unverbindlich und es muss eine Anzahlung geleistet werden, die bei Auszahlung verloren geht.
  • Der Reservierungsvertrag (documento de reserva), bei dem Sie eine kleine Anzahlung leisten, um die Immobilie für einen kurzen Zeitraum zu sichern. Bei einem Rücktritt vom Verkauf verfällt die Anzahlung.

Anzahlung

Zur Absicherung der von Ihnen gewünschten Immobilie wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung (arrás, fianza, reserva oder depósito) in Höhe von ca. 10 % geleistet. Dieser wird dann nach Abschluss des Verkaufs vom Gesamtbetrag abgezogen. Bedingungsklauseln im Vertrag können Sie beispielsweise davor schützen, keine Hypothek zu erhalten, können aber auch verfallen, wenn Sie den Kauf nicht innerhalb der vereinbarten Frist abschließen.

Bei einer Auszahlung kann es sein, dass Sie nicht nur die Einzahlung verlieren, sondern auch Maklergebühren zahlen müssen. Überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Konditionsklauseln hinzufügen, um Ihre Einlage vor rechtlichen oder anderen Problemen zu schützen, und lassen Sie das Geld auf ein Schuldscheinkonto einzahlen.

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